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Schulbuch - und Schulmaterialen:

 

Wenn ihr Kinder im schulpflichtigen Alter habt und Leistungen wie Kinderzuschlag, Bürgergeld, Sozialgeld, Sozialhilfe: Hilfe zum Lebensunterhalt, Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, Wohngeld oder Asylbewerber-Leistungen bezieht, werden die Kosten für die Schulbücher und Workbooks/Arbeitshefte übernommen (dies gilt nicht für Schulbücher, die ausgeliehen werden können).

 Das gibt es zusätzlich zu dem Geld für das Schulmaterial, welches im August und Februar regelmäßig ausgezahlt wird.

 Ihr müsst dazu nur einen Antrag auf Übernahme der Schulbuchkosten/Arbeitshefte nach § 21 Absatz 6a SGB II stellen und durch die Belege (Schulbuchlisten der Schule und Quittungen) ergänzen.

 Das alles ergibt sich aus einem Urteil vom Bundessozialgericht vom 08.05.2019 (B 14 AS 13/18 R) in dem es heist,

 Kosten für Schulbücher, die Schüler mangels Lernmittelfreiheit selbst kaufen müssen, sind durch das Jobcenter als Härtefallmehrbedarf zu übernehmen.“

 Des weiteren steht in dem Urteil,

 a) Der Annahme eines Härtefallmehrbedarfs steht nicht bereits entgegen, dass die Klägerin für das Schuljahr 2013/2014 Leistungen nach § 28 Abs 3 SGB II erhalten hat. Zwar sind in § 28 SGB II neben dem Regelbedarf gesondert zu berücksichtigende Bedarfe für Bildung und Teilhabe bestimmt worden. Doch die nach § 28 Abs 3 SGB II zu leistende Pauschale für die Ausstattung mit persönlichem Schulbedarf erfasst nach der ihr zugrunde liegenden Regelungskonzeption des Gesetzgebers nicht die Ausstattung mit Schulbüchern (BT-Drucks 17/3404 S 104 f zu § 28 Abs 3), sondern für diese Bedarfslage verweisen die Gesetzesmaterialien auf den Regelbedarf (BT-Drucks 17/3404 S 104 zu § 28: "Die Leistungen für Bildung und Teilhabe ergänzen den Regelbedarf, der weitergehende typische Bedarfslagen im Zusammenhang mit dem Schulbesuch abdeckt. So ist insbesondere die Anschaffung von Schulbüchern vom Regelbedarf umfasst, soweit die Länder nicht ohnehin Lehrmittelfreiheit gewähren.").

 b) Einem Härtefallmehrbedarf steht indes auch nicht entgegen, dass der Bedarf für Schulbücher bei der Ermittlung des Regelbedarfs der Art nach Berücksichtigung gefunden hat. Denn dieser Bedarf ist im Regelbedarf der Höhe nach strukturell unzutreffend erfasst für Schüler, die mangels Lernmittelfreiheit in ihrem Bundesland ihre Schulbücher selbst kaufen müssen.

 In der Bundesdrucksache 17/3404 S 104 f zu § 28 Abs 3 steht folgendes zu dem was in den Zahlungen im August und Februar enthalten ist

 Die Anerkennung eines zusätzlichen Bedarfs für die persönliche Schulausstattung dient wie bereits die Vorgängerregelung des bisherigen § 24a dazu, hilfebedürftigen Schülerinnen und Schülern die Anschaffung von Gegenständen zu erleichtern, die für den Schulbesuch benötigt werden. Zur persönlichen Schulausstattung gehören neben Schulranzen, Schulrucksack und Sportzeug insbesondere die für den persönlichen Ge-und Verbrauch bestimmten Schreib-, Rechen und Zeichenmaterialien (Füller, Kugelschreiber, Blei-und Malstifte, Taschenrechner, Geodreieck, Hefte und Mappen, Tinte, Radiergummis, Bastelmaterial, Knetmasse).“

 Daraus ergibt sich das Bücher und Arbeitshefte extra gezahlt werden müssen

 Auch die Kosten für Laptop oder Tablett muss das Amt einmalig übernehmen, wenn die Schule schriftlich bestätigt das es für den Unterricht notwendig ist.

 

Antrag Schulbuchkosten Aurich

 

Antrag Schulbuchkosten Norden

 

 


 

Bei nachstehenden Punkten unterstützen und beraten wir:

Arbeitslosengeld I (ALG I)

Arbeitslosengeld II (ALG II)

Grundsicherung

Wohngeld

Kündigungen

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Wir beraten, geben Informationen und leisten Hilfestellungen

 

- Für alle Erwerbslosen (Arbeitslose und Sozialhilfeberechtigte)

- Für alle von Erwerbslosigkeit bedrohte Personen

- Für alle Bürgerinnen und Bürger, die Hilfe benötigen

- Für Rentner und Rentnerinnen

Wir helfen beim Ausfüllen von Anträgen, überprüfen Bescheide und begleiten nach Bedarf und Absprache

die Personen auch zum Jobcenter. Das ist uns sehr wichtig. Unsere jahrelange Erfahrung sagt uns,

der Umgang im Gespräch mit dem Sachbearbeiter und der Sachbearbeiterin ist entspannter

und schafft auch schon mal eine vertrauensvolle Atmosphäre; zudem kann sich die betroffene Person

wesentlicher besser auf das Gespräch konzentrieren.

Die Anwesenheit eines Zeugen bedeutet zudem eine gewisse Sicherheit, "man fühlt sich nicht allein".